ORG - Kein Rückforderungsbeleg
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17. Jun 2026
So können Sie den Rückforderungsbeleg abstellen
Wenn Sie keinen Rückforderungsbeleg möchten, wählen Sie OR in den Generellen Angaben als Gesetz aus.

Wichtig: Wird in den generellen Rechnungen die Abrechnungsart OR ausgewählt, wird kein Rückforderungsbeleg erstellt. Dies liegt daran, dass die Rechnung als Selbstzahler:innen-Rechnung behandelt wird.
Bei der Rechnungsstellung wird zum Beispiel zwischen OR und VVG unterschieden:
- OR (Obligationenrecht) wird für Selbstzahler:innen-Rechnungen verwendet. Die Rechnung wird direkt an den/die Patient:in gestellt und gilt als privatrechtliche Forderung.
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz) betrifft Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Zusatzversicherung abgerechnet werden und bei denen häufig eine Rückerstattung durch die Versicherung möglich ist.